Artikel 13 – das Ende des Internets, wie wir es kennen?

13 ist eine Unglückszahl und viele fragen sich sicherlich, was genau die Urheberrechtsreform Artikel 13 überhaupt beinhaltet. Es wird von einigen Youtubern kritisiert, die sagen, dass sie keine Möglichkeit mehr haben werden, „Reactions“ auf bestimmte Inhalte zu machen; wie wird es nun weitergehen?

Viele fragen sich sicherlich, was genau die Urheberrechtsreform Artikel 13 überhaupt beinhaltet. Im Allgemeinen steht das Urheberrecht schon in dem deutschen Grundgesetz unter Paragraph 2. Dieser besagt, dass alle literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Werke geistiges Eigentum sind und somit urheberrechtlich geschützt sind. Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform bezieht das Urheberrecht auf Onlineplattformen, wobei es allerdings problematisch ist, dass die Kontrolle auf urheberrechtlich geschützte Werke nur durch sogenannte Uploadfilter möglich ist, die sehr fehleranfällig sind. Beispielsweise würden auch Werke gemeldet werden, aus denen etwas Eigenes gemacht wurde wie Memes, Lieder (etwa Jay Zs New York, in dem er Alicia Keys Text verwendet)  und vieles Weiteres wäre in Europa nicht mehr rechtmäßig zulässig.  Die Diensteanbieter wie Youtube und C.o. müssten anders selbst für diese Verstöße des Urheberrechts haften und millionenfach Geldbeträge an den Urheber bezahlen. Es wird von einigen Youtubern kritisiert, die sagen, dass sie keine Möglichkeit mehr haben werden, „Reactions“ auf bestimmte Inhalte zu machen. Des Weiteren gibt es auch noch Artikel 17, der mit Artikel 13 zusammenhängt: Nutzer der Apps Instagram, Facebook und Twitter dürfen auf ihren Seiten nicht mehr urheberrechtlich geschütztes Material hochladen wie beispielsweise Reposts machen oder Bilder hochladen von anderen Nutzern, die bereits existieren. Die Plattformen müssen aufpassen, dass EU-Nutzer nicht auf ausländisches geschütztes Material zugreifen können. Ist das jetzt ein Schritt in Richtung Zensurinfrastruktur?

Felix von der Laden hat am 28.03. 2019 eine Diskussion über Artikel 13 bei Maybritt Illner auf ZDF geführt und wir machten uns auch einige Gedanken zu diesem Thema. Im Folgenden werden wir einige Argumente  dafür und dagegen aufführen:

Zum einen spricht dagegen, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, da nicht mehr jeder posten kann, was er möchte, sondern auf Urheberrecht und Verlinkungen achten muss. Wenn man beispielsweise ein Geschäft oder eine Marke verlinken will, muss man es als Werbung kennzeichnen. Man promotet eine Firma insofern, dass die Leute auf den Link klicken und darunter verstehen die Uploadfilter eine Verletzung des Urheberrechts.

Youtube, Instagram und weitere Online- Portale müssten millionenfach die Haftung für Urheberrechtsverletzungen übernehmen und es gibt einige Leute, die sagen,dass sie für ihre Urheberrechtsverletzung  selbst haften möchten, anstatt durch Uploadfilter kontrolliert zu werden. Die automatische Zensurmaschine kann nicht unterscheiden und schränkt die künstlerische Freiheit ein für Leute, die aus bereits vorhandenen Werken etwas Neues machen.

Des Weiteren werden kleinere Plattformen keine Chance mehr haben, die sämtlichen Urheberrechtsverstöße zu bezahlen und sind nicht mehr dazu fähig, mit großen Werbebetreibern und Platformen mitzuhalten. Die Aktienkurse könnten dabei schnell fallen und die kleinen Platformen  schnell bankrott gehen. Ein Beispiel: Der Videoservice MyVideo als Alternative zu Youtube besäße wahrscheinlich nicht die Möglichkeit, gegen diverse Verstöße mithilfe von Uploadfiltern vorzugehen .

Allerdings steht den Urhebern ein gewisser Anteil an dem neugemachten Werk zu, da sie die Grundidee besaßen. Die Uploadfilter würden nur für einen gerechten Anteil an den Werken sorgen und es gäbe nicht mehr so viele Rechtsverstöße im Allgemeinen. Urheber wären wieder an der Verwertung ihrer Werke beteiligt.

Außerdem machte Google mit fremdem Eigentum keine Gewinne mehr, weil durch die Uploadfilter die Videos gemeldet würden, bei denen Google Werbung geschaltet hat.

Letzteres sollen auch nur die großen Plattformen haften und kleinere Startups sind wahrscheinlich nur eingeschränkt von den neuen Regelungen betroffen.

Abschließend lässt sich aus meiner Sicht das Fazit ziehen, dass die Urheberrechtsreform eine Überwachung der Nutzer zur Folge haben kann. Die Uploadfilter werden auch zukünftig fehleranfällig sein. Urheberrechtlich geschützte Inhalte müssen in Zukunft sofort unzugänglich und nicht mehr hochladbar gemacht werden, um dem Artikel zu genügen. Insofern gibt es in zwei Jahren(die Dauer der Umsetzung) ein Schritt in Richtung Zensurinfrastruktur.

Lena B. (9)

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