Am 28.6.2016 machten wir, die Klasse 9a, einen Ausflug ins Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Nachdem wir uns um 8:40 Uhr getroffen hatten, wurden wir von den Wachtmeistern kontrolliert. Alle waren überrascht, dass wir abgetastet und die Taschen durchsucht worden sind. Danach mussten wir kurz warten, bis wir den Gerichtssaal betreten durften. Als es dann soweit war, suchten wir uns bei den bereit gestellten Stühlen einen Platz.
Im ersten Prozess soll der Angeklagte seiner damaligen Freundin eine Schusswaffe entwendet haben. Dies stritt er jedoch ab. Außerdem konnte die Zeugin, welche seine damalige Freundin war, keine Angaben dazu machen. Das war für uns sehr irritierend. Das Urteil des Richters ging so aus, dass der Angeklagte 90 Tagessätze zu je 40 Euro tätigen muss, jedoch nicht für den Diebstahl, sondern für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz.
Im zweiten Prozess soll der Angeklagte die Wohnungstür seiner Nachbarn aufgebrochen und dort Lebensmittel gestohlen und konsumiert haben. Dieser Prozess verging sehr zügig, da der Angeklagte sich nicht äußern wollte und er die Tat gestanden hat. Er bekam eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und muss auch die Prozesskosten zahlen. In den nächsten zwei Jahren darf der Verurteilte sich nichts zu Schulden kommen lassen und muss in einem Jahr 200 Sozialstunden ableisten.
Insgesamt war der Tag sehr aufregend. Da wir dem Richter auch noch Fragen stellen durften, haben wir auch noch etwas dazu gelernt. Jedoch waren alle überrascht, dass der unerlaubte Waffen- und Munitionsbesitz eine geringere Strafe nach sich zog als der Einbruch und Diebstahl von Lebensmitteln. Die Begründung: Da der Einbruch eine Verletzung der Intimsphäre darstellt, wird dies mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten bestraft.
Der Bericht wurde von Laura Kargl, Elena Stauder, Jacqueline Wagner und Eva Rößler verfasst.