Ein herber Rückschlag (der trotz allem als Sieg gefeiert wird) für die Partei, die 1969 beinahe in den Bundestag eingezogen war: Die NPD wird nicht verboten; zwar sei die Partei rechtsextrem und verfassungsfeindlich, aber mittlerweile zu klein, um etwas gegen den Rechtsstaat auszurichten, erklärten die Karlsruher Richter, als sie das nunmehr zweite Verbotsverfahren abschmetterten. Beim Verbot der KPD spielte die Größe der Partei noch keine Rolle, das aber nur am Rande.
Dennoch ist es Zeit, sich die NPD noch einmal genau anzuschauen, bevor sie abtritt und im III. Weg, der RECHTEN und der AfD wieder aufgeht.
Die NPD wurde Ende 1964 als inoffizieller Nachfolger der Deutschen Reichspartei gegründet, diese bestand im Wesentlichen aus alten NSDAP-Funktionären. Nachdem sie bereits bei der Bundestagswahl 1965 2% erreichte und begann, sich in den Landesparlamenten einzunisten, kam ihre Hochzeit erst eine Wahl später; zeitgleich mit der 68er-Bewegung gingen Wähler der gemäßigt rechten Parteien und des rechten CDU-Flügels, enttäuscht von der Großen Koalition, zu den „Nationaldemokraten“ ab, die daraufhin bei der ein Rekordergebnis von 4,3% erreichten – haarscharf an der Fünfprozenthürde vorbei.
Nach diesem Erfolg, der gewissermaßen an eine andere, gerade bundesweit agierende Partei erinnert, ging es bergab: Die Ergebnisse blieben unter einem Prozent – das Ende der Großen Koalition, innerparteiliche Streitigkeiten und Konkurrenz von rechts (Republikaner etc.). Anfang der 90er radikalisierte sich die Partei, trat dann 1994, nachdem sie in der Europawahl nur 0,3% erreichte, nicht einmal zur Bundestagswahl an.
Udo Voigt, der 1996 die Führung übernahm (der bisherige Vorsitzende Günter Deckert verlor die Wahl aus der JVA Bruchsal, in der er wegen Volksverhetzung einsaß), stärkte die Beziehungen der NPD zu freien Kameradschaften und rechtsextremen Jugendgruppen, führte die Partei weiter nach rechts und propagierte inoffiziell die Idee eines „deutschen Sozialismus“, wie sie heutzutage beim III.Weg gepredigt wird.
2001 folgte dann das erste Verbotsverfahren, das im März 2003 wegen V-Männern in der Führungsriege beendet wurde, nicht ohne dabei genug Aufmerksamkeit zu erregen, um der NPD in den folgenden Landtagswahlen und bei der Bundestagswahl 2005 ansehnliche Ergebnisse zu erzielen: 1,6% im Bund. Udo Voigt bedankte sich bei Otto Schily für die „Wahlkampfhilfe“. Ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde damals nicht geprüft.
Mit der Deutschen Volksunion ging die NPD 2005 den „Deutschlandpakt“ ein, eine Art braune „Einheitsfront“, die besagte, die beiden Parteien sollten bei Wahlen nicht gegeneinander antreten, ein weiterer Faktor für den Erfolg der „Nationaldemokraten“ auf Landesebene. Nachdem selbiger Pakt 2009 mit der Teilnahme beider Parteien an den Landtagswahlen in Brandenburg beendet wurde, beschlossen die Mitglieder beider Gruppierungen 2010 ihre Fusion, die allerdings vom Landgericht München für unwirksam erklärt wurde – viele DVU-Mitglieder traten trotzdem der NPD bei, die dennoch daran festhält, nicht als deren Rechtsnachfolger zu gelten.
Nach der Abschaffung der Sperrklausel bei der Europawahl 2014 schaffte es die inzwischen von Udo Pastörs, der Rudolf Heß mit Gandhi vergleicht, geleitete Partei mit einem Sitz, den der Ex-Vorsitzende Udo Voigt innehat.
Und nun, das gescheiterte Verbotsverfahren, Take 2. Ein Signal an die rechtsextreme Front in der NPD, nur dass der Großteil derselben mittlerweile in der AfD sitzt und Björn Höcke zujubelt, wenn er medienwirksam über das „Denkmal der Schande“ oder die „1000 Jahre Deutschland“ lamentiert.
Während die „Nationaldemokraten“ langsam an Bedeutung verlieren, kann man das von ihnen gesehene auch auf die „bürgerlich-konservativen“ Anhänger der AfD anwenden: Die Zeit des Aufstieges der beiden Parteien fiel bei der NPD und fällt bei der AfD in die Zeit der Großen Koalition: die Linken sind enttäuscht von ihren Vertretern, die Rechten ebenso. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Parteienspektrum rechts der Mitte weiterentwickeln wird.